Zuschlagsteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Annexsteuern; Steuern, die an die Höhe einer anderen Steuer anknüpfen, z.B. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.
Vgl. auch Einkommensteuer. Auf die Körperschaftsteuer wird ebenfalls Solidaritätszuschlag erhoben.
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