Vollcharter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: a) Veranstalter mietet das ganze Schiff für eine oder mehrere Kreuzfahrten (Passagen) bzw. für eine ganze Saison.
b) Anmietung eines Flugzeuges für den Transport zwischen zwei oder mehreren Orten gegen Entgelt für einmaligen oder mehrfachen Transport, auch wöchentlich oder für die ganze Saison.
2. Merkmale: Beim gewerblichen Gelegenheitsverkehr zur Durchführung von Pauschalreisen handelt es sich um Charterverkehr, bei der entgeltlichen Überlassung des Gebrauchs am Luftfahrtzeug (mit oder ohne Besatzung = „wet- oder dry-lease“) um einen Miet- oder Leasingvertrag und bei der Anmietung eines Flugzeuges (oder anderer Transportmittel) durch eine Personengruppe um einen Sammelbeförderungsvertrag (s. auch Teilcharter, Reisecharter).
Bücher
Sterzenbach, R. / Conrady, R. / Fichert, F. : Luftverkehr,
2009, S. 435
Page, S.: Transport and Tourism
2005, S. 29
Shaw, St.: Airline Marketing and Management
S. 128,129
Mundt, J.: Reiseveranstaltung
2007, S. 237 ff