Gewinneinkünfte
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zu den Gewinneinkünften zählen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) und Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Tatbestandsvoraussetzungen für Gewinneinkünfte sind Gewinnerzielungsabsicht, Nachhaltigkeit, Selbstständigkeit, Beteiligung am allg. wirtschaftlichen Verkehr und keine reine Vermögensverwaltung. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt i.d.R. durch Betriebsvermögensvergleich.
Anders: Überschusseinkünfte.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Gewinneinkünfte
ausgehend