Direkt zum Inhalt

Abrechnungslast

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Die Verpflichtung, nach der Ausführung einer Leistung hierfür die Abrechnung darüber zu erstellen, welche Beträge zu zahlen sind.

    2. Varianten: Üblicherweise ist derjenige, der eine Leistung erbracht hat, auch zur Abrechnung darüber verpflichtet, wie viel er als Bezahlung einfordert. Es gibt jedoch Fälle, in denen zivilrechtlich die Pflicht, die geschuldete Vergütung zu berechnen, beim Leistungsempfänger liegen kann, z.B. wenn nur dieser über die Daten verfügt, die nötig sind, um die Anspruchshöhe überhaupt zu berechnen (z.B. im Verlagsgewerbe bei Vereinbarung einer Autorentantieme nach Zahl der abgesetzten Buchexemplare). Die Abrechnung geschieht, wenn der leistende Unternehmer die Abrechnungslast hat, durch Rechnung, wenn der Kunde die Abrechnungslast hat, durch Gutschrift.

    3. Steuerliche Bedeutung: Die Frage, bei wem zivilrechtlich die Abrechnungslast für eine Leistung liegt, hat steuerlich ihre Bedeutung verloren, seitdem (seit 2004) in allen EU-Staaten nunmehr eine Gutschrift umsatzsteuerlich immer dann als vollwertiger Ersatz für eine Rechnung anerkannt wird, wenn sich die beiden Vertragsparteien zuvor darüber einig geworden sind, dass die Abrechnung durch Gutschrift erfolgen soll; auf die Gepflogenheiten, bei wem die Abrechnungslast liegt, kommt es daher steuerlich nicht mehr an.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Abrechnungslast"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Abrechnungslast Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abrechnungslast-30121 node30121 Abrechnungslast node42761 Rechnung node30121->node42761 node34810 Gutschrift node30121->node34810 node47118 Vorsteuerabzug node42761->node47118 node34810->node42761 node36101 Handelsvertreter node36101->node34810 node37032 Nettoumsatz node37032->node34810 node28068 Belastung node28068->node34810 node49603 Umsatzsteuer node49603->node42761 node49340 Unternehmer node49340->node42761 node37616 Innenumsätze node37616->node42761
    Mindmap Abrechnungslast Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abrechnungslast-30121 node30121 Abrechnungslast node42761 Rechnung node30121->node42761 node34810 Gutschrift node30121->node34810

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete