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Betriebsstoffe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Stoffe, die, ohne selbst in die Produkte direkt einzugehen (Rohstoffe, Hilfsstoffe), zur Durchführung des Fertigungsprozesses benötigt werden, z.B. Schmiermittel, Reparatur- und Büromaterial.

    2. Kostenrechnung: Betriebsstoffe werden zumeist als Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten) erfasst und damit für die Kostenstellen ausgewiesen, in denen sie verbraucht werden. Eine Weiterverrechnung auf die Produkte erfolgt im Rahmen der Betriebsabrechnung.

    3. Buchhaltung: Die Bestände an Betriebsstoffen werden in der Kontenklasse 2 Industrie-Kontenrahmen (IKR) geführt, ihr Verbrauch wird laufend oder aufgrund der Inventur in der Kontenklasse 6 erfasst. Bestandserfassung erfolgt zum Jahresabschluss als Position des Umlaufvermögens. Bewertung ist zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, beizulegendem Wert oder Teilwert vorzunehmen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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