Bilanzbündeltheorie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bündeltheorie; ehemals herrschende Auffassung des Steuerrechts, die besagt, dass die Bilanz (Gesamtbilanz) einer Personengesellschaft als Bündel der Einzelbilanzen (Sonderbilanzen) der Mitunternehmer angesehen wird. Gewinnermittlung findet danach für jeden einzelnen Gesellschafter statt (vom BFH 1985 aufgegeben).
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