Finanzmakler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
berufsmäßige Vermittler v.a. von mittel- und langfristigen Krediten (Schuldscheindarlehen, Hypotheken und revolvierenden Wechselkrediten) sowie von Beteiligungen und ganzen Unternehmungen. Z.T. vermitteln Finanzmakler Industriekredite aus Geldern der Kapitalsammelstellen (Lebensversicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger, Arbeitslosenversicherung u.Ä.) und betreiben neben dem Finanzmaklergeschäft Finanzberatung. Die Finanzmakler arbeiten in privatem Auftrag oder als Agenten von Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken und der filiallosen Universalbanken. Bei kleinen Finanzmaklern häufig Koppelung mit Versicherungsvertretungen.
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Interne Verweise
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