Kleinbetragsrechnung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Rechnung für Kleinbetrag; Begriff des Umsatzsteuerrechts für Rechnungen bis zu 250 Euro (bis 2016 waren dies 150 Euro). Eine Kleinbetragsrechnung muss lediglich folgende Angaben enthalten: den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers, das Ausstellungsdatum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistungen, Entgelt und Steuerbetrag in einer Summe, sowie den Steuersatz (§ 33 UStDV). Insbesondere Name und Anschrift des Rechnungsempfängers brauchen in der Kleinbetragsrechnung also nicht angegeben zu sein.
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