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Konnossements-Klauseln

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bezeichnung für zusätzlich getroffene vertragliche Abreden, die auf den Konnossementsvordrucken neben den Eintragungen auf der Vorderseite, auf der Rückseite in den Beförderungsbedingungen bes. gekennzeichnet werden.

    Beispiele: Paramount-Klausel (Hinweis auf die Haager Regeln); Neue Jason-Klausel (gemeinsame Schadenstragung in Sonderfällen); Both-to-Blame-Collission-Klausel (Schadensregelung bei Kollisionen mit Schuld auf beiden Seiten); Himalaya-(Cargo-)Klausel (Haftung der Schiffsangestellten).

    Die eingedruckte „kassatorische Klausel” gibt die genaue Anzahl der ausgestellten Original-Konnossemente an.

    Neben den eingedruckten Klauseln tragen Konnossemente bisweilen noch Klauseln, die mit Stempelaufdruck oder Schreibmaschine hinzugesetzt wurden, z.B. Angaben, die einen mangelhaften Zustand der Ware und/oder der Verpackung vermerken.

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