Reichsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zentralnotenbank des Deutschen Reiches von 1875 bis 1945. Die Reichsbank war eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, deren Grundkapital in Reichsbank-Anteile zerlegt war, die sich überwiegend in privaten Händen befanden. 1924 wurde die Reichsbank ein unabhängiges Institut. 1937 wurde sie direkt dem Kanzler unterstellt und 1939 verstaatlicht. Organe waren der Präsident und das Reichsbankdirektorium. Die Reichsbank unterhielt über 500 Zweiganstalten. Sie hatte das Notenmonopol und regelte vornehmlich den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr.
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