Summe der Einkünfte
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1. Begriff: eine Zwischengröße auf dem Weg zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens bei der Einkommensteuer. Die Summe der Einkünfte ist jener Betrag, der sich ergibt, wenn alle diejenigen Beträge, die sich aus den 7 Einkunftsarten ergeben, einfach addiert werden.
2. Berechnung: Bei der Berechnung der Summe der Einkünfte werden die Ergebnisse aus den 7 Einkunftsarten addiert, jedoch bleiben solche Positionen unberücksichtigt, für die das EStG eine Zusammenrechnung mit anderen Einkunftsarten ausdrücklich ausschließt, z.B. bestimmte Verluste von Kommandisten oder neuerdings - seit 2009 - im Regelfall auch die gesamten Einkünfte aus Kapitalvermögen.
3. Zu unterscheiden ist die Bezeichnung von dem Ausdruck „Gesamtbetrag der Einkünfte“, denn obwohl rein sprachlich beide Begriffe eigentlich dasselbe bezeichnen müssten, hat der dt. Gesetzgeber sie für unterschiedliche Zwischensummen als Fachausdruck verwendet; der Grund dürfte darin liegen, dass es notwendig war, für unterschiedliche Zwischensummen unterschiedliche Fachausdrücke zu erfinden und hierfür wenig andere sinnvolle begriffliche Ausdrucksweisen zur Verfügung gestanden hätten; Gesamtbetrag der Einkünfte bezeichnet also eine andere Größe.
4. Fundstellen: Die Reihenfolge der einzelnen Zwischensummen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens und ihre Bezeichnung ist normiert in § 2 Va EStG, und H2 EStH gibt ein Schema mit einer Übersicht über die nötigen Rechenschritte.