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Theorie der Unternehmung

Definition: Was ist "Theorie der Unternehmung"?

Die Theorie der Unternehmung befasst sich mit der speziellen Wirtschaftseinheit Betrieb im System der Marktwirtschaft, der als Unternehmung bezeichnet wird (Gutenberg).

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    Unternehmenstheorie; 1. Allgemein: Die Theorie der Unternehmung befasst sich mit der speziellen Wirtschaftseinheit Betrieb im System der Marktwirtschaft, der als Unternehmung bezeichnet wird (Gutenberg). Betriebe und Unternehmungen produzieren durch den Einsatz von (originären und derivativen) Produktionsfaktoren Leistungen für Dritte (Fremdbedarfsdeckung). Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und das des finanziellen Gleichgewichts stellen systemindifferente Funktionsvoraussetzungen dar. Für das System der Marktwirtschaft sind das Autonomieprinzip, das erwerbswirtschaftliche Prinzip sowie das Prinzip des Privateigentums spezifisch. Die Unternehmung trifft zielgerichtete Entscheidungen über knappe Güter unter Berücksichtigung der obigen Prinzipien. Unternehmungen können entsprechend der Gestaltung der Eigentums- und Verfügungsrechte kapitalistische Unternehmung oder arbeitergeleitete Unternehmung sein. Entsprechend der in Deutschland üblichen Aufteilung der Wirtschaftswissenschaften in BWL und VWL ist die BWL als Theorie der Unternehmung von volkswirtschaftlichen Theorien der Unternehmung zu unterscheiden. V.a. die angelsächsische Unternehmenstheorien (Theories of the Firm) werden i.d.R. in der VWL behandelt, weil sie mit volkswirtschaftlichen Ansätzen (Gleichgewicht) und Fragestellungen verknüpft sind (Allokation, Wettbewerb).

    2. Betriebswirtschaftslehre als Theorie der Unternehmung: Gegenstand sind alle in der Unternehmung ablaufenden Prozesse, die mit dem betrieblichen Umsatzprozess i.w.S. zu tun haben. Er erstreckt sich auf die Funktionsbereiche Beschaffung, Produktion (Umsatzprozess i.e.S.), Absatz, Management und Finanzierung. Die BWL verwendet verschiedene theoretische Ansätze bzw. Perspektiven, aus denen die Unternehmung betrachtet wird (z.B. faktor-, entscheidungs-, verhaltens-, systemtheoretischer Ansatz). Die Unternehmung wird als Aktionszentrum (Kosiol) und Entscheidungseinheit mit ihren vielfältigen Umweltbeziehungen als sozio-ökonomisches System gefasst. Von bes. Bedeutung sind der unternehmensinterne Prozess der Ziel- und Entscheidungsbildung sowie wirksame Anreizmechanismen, die kooperative Verhaltensweisen erzeugen (Verhaltenstheorie der Unternehmung). In der BWL werden die verschiedenen Teilbereiche der Unternehmung i.d.R. gesondert behandelt, so dass nicht von einer geschlossenen Theorie der Unternehmung gesprochen werden kann. Neben der funktionalen Differenzierung wird zudem eine branchenspezifische Aufspaltung des Untersuchungsgegenstandes Unternehmung vorgenommen (z.B. BWL der Kooperative, Bankbetriebslehre, Industriebetriebslehre, Handel und Absatz etc.), um den verschiedenen rechtlichen, institutionellen und ökonomischen Besonderheiten Rechnung zu tragen.

    3. Volkswirtschaftliche Theorie der Unternehmung: Das Forschungsprogramm der VWL richtet sich nicht unmittelbar auf das Verhalten einzelner Wirtschaftssubjekte, sondern auf das Gesamtergebnis einer Vielzahl an individuellen Zielen orientierter, autonomer Handlungen. Der in der VWL traditionell dominierende Koordinationsmechanismus ist der Preismechanismus, so dass die Unternehmung zunächst im Rahmen der Preistheorie behandelt (mikroökonomische Theorie der Unternehmung) worden ist. Die Frage, weshalb es Unternehmungen geben sollte und was ihre Grenzen bestimmt, wenn es bereits einen leistungsfähigen Koordinationsmechanismus gibt (Coase), hat das Marktversagen bzw. das Versagen des Preismechanismus zum zentralen Erklärungsansatz werden lassen (neoklassische Theorie der Unternehmung). Das Marktversagen beruht auf Kosten der Marktbenutzung, die als Informations- und Vertragskosten zu verstehen sind (Transaktionskostentheorie der Unternehmung). Die Verträge und ihre Eigenschaften spielen deshalb eine zentrale Rolle für die Erklärung ökonomischer Beziehungen von Vertragspartnern innerhalb und mit der Unternehmung. Die Unternehmung wird als Nexus von Verträgen aufgefasst. Verträge können als vollständig oder unvollständig angenommen werden. Im ersten Fall handelt es sich um die Vorgehensweise der Prinzipal-Agent-Theorie der Unternehmung, im zweiten um die Herangehensweise der Governance-Structure-Theorie der Unternehmung. Die Unternehmung wird explizit als Koordinationsmechanismus mit einer Organisationsstruktur aufgefasst.

    Während diese Entwicklung zunächst vor dem Hintergrund der allg. Gleichgewichtstheorie stattgefunden hat, wird zunehmend die Rolle der Unternehmung im Entwicklungs- und Innovationsprozess behandelt (dynamisch-evolutorische Theorie der Unternehmung). Die Vertrags(kosten)perspektive spielt im evolutorischen Kontext eine geringere Rolle.

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