wirtschaftlicher Verein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Kann nicht ins Vereinsregister eingetragen werden und Rechtsfähigkeit nur durch staatliche Verleihung erlangen (§ 22 BGB).
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Auflassungsvormerkung Bürgschaft Darlehen Erfüllungsort Geschäftsfähigkeit Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gewerbebetrieb Kaufvertrag Körperschaft Lebenspartnerschaft Nichtigkeit Rechtsfähigkeit Verwandtschaft Vorsatz Willenserklärung eingetragener Verein (e.V.) einseitige Rechtsgeschäfte juristische Person ohne Gewähr