frei Haus
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Handelsklausel, durch die der Verkäufer verpflichtet wird, alle Kosten (ggf. auch: und Gefahren) bis zur Ablieferung der Ware am letzten Bestimmungsort zu tragen. "Frei"-Klauseln sollten durch Hinzufügen des engl. Kürzels der entsprechenden Incomternsklausel präzisiert werden.
Vgl. auch Incoterms.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.