Filialklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Im Handelsregister einzutragende Beschränkung der Prokura als Filialprokura (§ 50 III HGB). Es ist zu unterscheiden: In das Handelsregister der Hauptniederlassung ist eine Beschränkung ausdrücklich aufzunehmen. Die Eintragung einer Prokura im Register der Zweigniederlassung dagegen verlautbart auch ohne Zusatz von vornherein nur das Bestehen der Prokura für diese Niederlassung.
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