Direkt zum Inhalt

Entschädigungsfonds

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Einrichtung zum subsidiären Ausgleich von Schäden aus Unfällen im Kraftverkehr. Wird durch den Gebrauch eines  Kraftfahrzeugs (Kfz) oder eines Anhängers im Geltungsbereich des PflVG ein Personen- oder Sachschaden verursacht, so kann derjenige, dem wegen dieser Schäden Ersatzansprüche gegen den Halter, den Eigentümer oder den Fahrer des Fahrzeugs zustehen, diese Ersatzansprüche unter bestimmten Voraussetzungen auch gegen den „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“ geltend machen (§ 12 PflVG). Die Aufgaben des Entschädigungsfonds werden durch die  Verkehrsopferhilfe wahrgenommen.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Entschädigungsfonds "

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Entschädigungsfonds Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/entschaedigungsfonds-34851 node34851 Entschädigungsfonds node42804 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) node47199 Unfallfluchtschäden node47199->node34851 node47199->node42804
    Mindmap Entschädigungsfonds Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/entschaedigungsfonds-34851 node34851 Entschädigungsfonds node47199 Unfallfluchtschäden node47199->node34851

    News SpringerProfessional.de

    Bücher

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete