Finanzmakler
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
berufsmäßige Vermittler v.a. von mittel- und langfristigen Krediten (Schuldscheindarlehen, Hypotheken und revolvierenden Wechselkrediten) sowie von Beteiligungen und ganzen Unternehmungen. Z.T. vermitteln Finanzmakler Industriekredite aus Geldern der Kapitalsammelstellen (Lebensversicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger, Arbeitslosenversicherung u.Ä.) und betreiben neben dem Finanzmaklergeschäft Finanzberatung. Die Finanzmakler arbeiten in privatem Auftrag oder als Agenten von Teilzahlungsbanken, Hypothekenbanken und der filiallosen Universalbanken. Bei kleinen Finanzmaklern häufig Koppelung mit Versicherungsvertretungen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktie
Aktiengesellschaft (AG)
Annuität
Capital Asset Pricing Model (CAPM)
Cashflow
Factoring
Finanzierung
Fristigkeit
Kapitalflussrechnung
Liquidität
Mezzanine-Finanzierung
Modigliani-Miller-Theorem
Rentabilität
Selbstfinanzierung
Shareholder Value
Stakeholder-Ansatz
Tilgung
Venture-Capital
Verschmelzung
goldene Bilanzregel
eingehend
Finanzmakler
ausgehend