Direkt zum Inhalt

Nachweismakler

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Makler, der lediglich die Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrages nachweist, ohne den Abschluss selbst zu vermitteln. Für den Nachweismakler gelten nur die Vorschriften für den Zivilmakler (§§ 652 ff. BGB). Für einen Provisionsanspruch des Nachweismaklers ist erforderlich, dass sich der Abschluss des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; davon ist auszugehen, wenn der Kunde durch den Nachweis des Maklers den konkreten Anlass bekommen hat, sich um das nachgewiesene Objekt zu kümmern.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Nachweismakler"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Nachweismakler Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachweismakler-37295 node37295 Nachweismakler node48356 Zivilmakler node37295->node48356 node49761 Vertrag node35909 Handelsmakler node51084 Vermittlung node51084->node48356 node48356->node49761 node48356->node35909 node50470 Vermittlungsmakler node50470->node37295 node50470->node35909 node50470->node51084 node50470->node48356
    Mindmap Nachweismakler Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/nachweismakler-37295 node37295 Nachweismakler node48356 Zivilmakler node37295->node48356 node50470 Vermittlungsmakler node50470->node37295

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete