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Musterrabatt

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Außenhandelsgeschäft an Zwischenhändler (z.B. an Importhändler im Ausland) gewährter Rabatt für kleinere Warenmengen, die als Verkaufsmuster vorgesehen sind; Höhe bis zu 50 Prozent. Der Musterrabatt soll dem Zwischenhändler einen Anreiz geben, Aufträge aufgrund der Referenzmuster die Lieferfirma zu akquirieren.

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