Direkt zum Inhalt

modifizierte Ausfallbürgschaft

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    beschränkte Ausfallbürgschaft; Sonderform der Ausfallbürgschaft. Der Ausfall gilt bereits als eingetreten, wenn die Befriedigung nicht in einer bestimmten, vertraglich festgelegten Weise (z.B. durch Verwertung der im Vertrag angegebenen Sicherheiten) erfolgt ist. Vielfach wird vertraglich festgelegt, dass der Ausfall als eingetreten gelten soll, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, oder man sieht es gar als Ausfall an, wenn der Schuldner nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit der Forderung Zahlung geleistet hat. Der ursprüngliche Sinn der Ausfallbürgschaft ist stark beeinträchtigt.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "modifizierte Ausfallbürgschaft"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap modifizierte Ausfallbürgschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/modifizierte-ausfallbuergschaft-38144 node38144 modifizierte Ausfallbürgschaft node29591 Ausfallbürgschaft node38144->node29591 node29924 Bürgschaft node29591->node29924 node36619 Einrede der Vorausklage node29591->node36619 node49194 Zwangsvollstreckung node29591->node49194 node40881 Moratorium node40881->node29591
    Mindmap modifizierte Ausfallbürgschaft Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/modifizierte-ausfallbuergschaft-38144 node38144 modifizierte Ausfallbürgschaft node29591 Ausfallbürgschaft node38144->node29591

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete