Mehraufwendungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
steuerrechtlicher Begriff. 1. Zusätzliche Aufwendungen, die normalerweise privater Natur sein könnten, hier aber aufgrund beruflicher Veranlassung zusätzlich über das Normalmaß entstehen und daher steuerlich berücksichtigungsfähig sind; relevant vor allem bei auswärtiger Tätigkeit (Mehraufwand bei auswärtiger Tätigkeit).
2. Durch doppelte Haushaltsführung entstehen Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung und Familienheimfahrt.
3. Verpflegung ist bei Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit und Fahrtätigkeit mit den in § 4 V Nr. 5 EStG gesetzlich festgesetzen Pauschalen anzusetzen.
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