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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Handelsklausel, die besagt, dass der Verkäufer oder Versender nicht für Qualität, Versendungstermin und andere Vertragsvereinbarungen garantiert.

    Beim Wechsel: Angstklausel.

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