Kommission für Anlagensicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
früher: Störfall-Kommission. Beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur Beratung der Bundesregierung zu bildende Kommission, die gutachtlich Möglichkeiten zur Verbesserung der Anlagensicherheit aufzeigen soll. In die Kommission für Anlagensicherheit sind neben Vertretern der zuständigen Bundesbehörden, der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Gewerkschaften, der beteiligten Wirtschaft und der für den Immissions- und Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden zu berufen (§ 51a III BImSchG).
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