Schiffsbesatzung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitäne (Schiffer), Schiffsoffiziere, sonstige Angestellte und Schiffsleute. Das Seemannsgesetz (SeemG) vom 26.7.1957 m.spät.Änd. enthält die bes. arbeitsrechtlichen Regelungen. Das SeemG wurde 2013 abgelöst durch das Seearbeitsgesetz (SeeArbG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anfechtung Angestellter Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitsentgelt Arbeitsrecht Arbeitszeit Betrieb Bruttoarbeitsentgelt Günstigkeitsprinzip Handelsvertreter Kündigungsfristen Personalplanung Provision Schlechtleistung Societas Europaea (SE) Sorgfaltspflicht Tarifvertrag Unternehmung ordentliche Kündigung
eingehend
Schiffsbesatzung
ausgehend