Schiffsbesatzung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kapitäne (Schiffer), Schiffsoffiziere, sonstige Angestellte und Schiffsleute. Das Seemannsgesetz (SeemG) vom 26.7.1957 m.spät.Änd. enthält die bes. arbeitsrechtlichen Regelungen. Das SeemG wurde 2013 abgelöst durch das Seearbeitsgesetz (SeeArbG).
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