Vereinbarungen im Besteuerungsverfahren
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abreden des Steuerpflichtigen mit der Finanzbehörde über die Höhe der zu entrichtenden Steuer. Vereinbarungen im Besteuerungsverfahren sind grundsätzlich unzulässig. Zulässig und bindend jedoch, sofern sie den Charakter von Zusagen über zukünftige Sachverhalte haben oder Schätzungsgrundlagen betreffen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung
Bestandskraft
Betriebsstätte
Bevollmächtigter
Buchführungspflicht
Eigentum
Feststellungsbescheid
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftsfähigkeit
Haftung
Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Vereinbarungen im Besteuerungsverfahren
ausgehend
eingehend
Vereinbarungen im Besteuerungsverfahren
ausgehend