Verpfändung von Erstattungsansprüchen
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Ansprüche auf Erstattung von Steuern und steuerlichen Nebenleistungen, Steuervergütungen und Haftungsbeträgen können verpfändet werden (§ 46 I AO). Es sind die für die Abtretung dieser Ansprüche geltenden Bestimmungen sinngemäß anzuwenden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aufrechnung
Bestandskraft
Betriebsstätte
Bevollmächtigter
Buchführungspflicht
Eigentum
Feststellungsbescheid
Gesamtrechtsnachfolge
Geschäftsfähigkeit
Haftung
Nichtigkeit
Sittenwidrigkeit
Sitz
Stundung
Treuhänder
Verjährung
Verwaltungsakt
Veräußerung
eidesstattliche Versicherung
wirtschaftliches Eigentum
eingehend
Verpfändung von Erstattungsansprüchen
ausgehend
eingehend
Verpfändung von Erstattungsansprüchen
ausgehend