Verbandsaustritt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Austritt des Mitglieds aus dem Verband, also des Arbeitnehmers aus der Gewerkschaft, des Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband. - Tritt der Arbeitgeber während eines laufenden Tarifvertrags aus dem Arbeitgeberverband aus, bleibt er an den Tarifvertrag gebunden (Nachbindung, § 3 III TVG). Nach überwiegender, aber nicht unbestrittener Auffassung endet mit Austritt aber die Friedenspflicht der Gewerkschaft. Dies soll die Flucht aus dem Verbandstarifvertrag erschweren.
Vgl. auch Tarifgebundenheit, OT-Mitgliedschaft.
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