Vorkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kosten, die vor dem Beginn der Nutzung einer (eigenen) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken, v.a. Erhaltungsaufwendungen, die vor Bezug der Wohnung oder - unter bestimmten Umständen - bis zum Ablauf des Jahres nach dem Anschaffungsjahr anfallen.
2. Die Möglichkeit, für Vorkosten eine allg. Pauschale von 1.790 Euro und für Erhaltungsaufwendungen darüber hinaus nach Einzelnachweis zusätzlich bis zu 11.504 Euro als Sonderausgaben einkommensteuerlich geltend zu machen (§ 10i EStG), steht für Objekte, die seit 1999 angeschafft oder hergestellt wurden, nicht mehr offen.
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