Tauschgutachten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
eine frühere steuerliche Regelung, wonach der Tausch von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen andere unter bestimmten Umständen steuerlich ohne unmittelbare Auswirkungen blieb. Seit 1999 nicht mehr gültig; seitdem gilt, dass der Tausch von Anteilen, wie allg. der Tausch eines Wirtschaftsgutes gegen ein anderes, ein Veräußerungsvorgang ist, durch den Gewinne werden, also Steuern aufgedeckt werden. Einzige Möglichkeit zum steuerneutralen Austausch von Anteilen gegen andere ist heutzutage daher nur noch der sog. Anteilstausch.
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