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Solidaritätsfonds der EU

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Der Europäische Solidaritätsfonds wurde 2002 eingerichtet nach den Erfahrungen schwerer Überschwemmungen, Waldbrände und anderer Katastrophen. Er ist ein Ausdruck konkreter europäischer Solidarität und ist von den Strukturfonds getrenntes Finanzierungsinstrument für Nothilfe im Falle schwerer Katastrophen. Förderfähig sind Situationen, in denen die geschätzten Direktkosten der Schäden mehr als 3 Mrd. Euro oder 0,6 Prozent des BIP des betroffenen Staats betragen. In Ausnahmefällen kann der EUSF auch bei außergewöhnlichen regionalen Katastrophen intervenieren. Pro Jahr stehen 1 Mrd. Euro zur Verfügung.

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