Direkt zum Inhalt

Starke Kundenauthentifizierung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Um die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu verbessern wurde im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (Payment Services Directive, PSD2) die Verpflichtung zur sog. "starken Kundenauthentifizierung" aufgenommen, wenn ein Zahler online auf sein Konto zugreift, einen elektronischen Zahlungsvorgang auslöst oder über einen Fernzugang eine Handlung vornimmt, die das Risiko eines Betrugs im Zahlungsverkehr oder anderen Missbrauch birgt. Die starke Kundenauthentifizierung orientiert sich an den Empfehlungen des "European Forum on the Security of Retail Payments" für die Sicherheit von Internet-Zahlungen und schreibt die Authentifizierung über die Verwendung von zwei Faktoren aus den unterschiedlichen Merkmalen Wissen (z.B. Passwort, Code, PIN), Besitz (z.B. Token, Smartphone) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Stimmerkennung) vor. Nähere Vorgaben zur starken Kundenauthentifizierung und eine sichere Kommunikation der Beteiligten werden von der European Banking Authority (EBA) in Form von technischen Regulierungsstandards "regulatory technical standards" (RTS) erarbeitet und von der Europäischen Kommission in Kraft gesetzt. Diese RTS, die auch mögliche Ausnahmen von der Anwendung der starken Kundenauthentifizierung enthalten, sind 18 Monate nach ihrem Inkrafttreten verpflichtend von den Zahlungsdienstleistern zu beachten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Starke Kundenauthentifizierung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Starke Kundenauthentifizierung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/starke-kundenauthentifizierung-54416 node54416 Starke Kundenauthentifizierung node47299 Zahlungsverkehr node54416->node47299 node31574 Clearing node47299->node31574 node27655 Barzahlung node47299->node27655 node33887 halbbarer Zahlungsverkehr node47299->node33887 node54160 Kryptowährung node54160->node47299
    Mindmap Starke Kundenauthentifizierung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/starke-kundenauthentifizierung-54416 node54416 Starke Kundenauthentifizierung node47299 Zahlungsverkehr node54416->node47299

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete