Direkt zum Inhalt

Teilzahlung

(weitergeleitet vonAbschlagszahlung)

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ratenzahlung, Abschlagszahlung, Zahlung des Teilbetrags der Schuld.

    1. Die Teilzahlung wird rechtlich, sofern sie nicht vertraglich vorgesehen oder gestattet ist insbesondere bei Teilzahlungsgeschäften § 507 BGB wie jede andere Teilleistung behandelt. Sie braucht vom Gläubiger nicht entgegengenommen zu werden. Er kommt nicht in Annahmeverzug, da der Schuldner zu Teilleistungen nicht berechtigt ist (§ 266 BGB). Ist ein Darlehen auf Basis des Verbraucherdarlehensvertrages in Teilzahlungen zu tilgen, und ist der Darlehensnehmer mit Teilzahlungen in Zahlungsverzug, so gelten die Regelungen zur Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen (§ 498 BGB).

    2. Ausgenommen von dieser Regelung sind Werkverträge, da hierbei der Unternehmer von dem Besteller für die abgeschlossenen Teile des Werkes Abschlagszahlung für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen kann (§ 632a BGB), Wechsel oder Schecks, da hierbei der Inhaber keine Teilzahlung zurückweisen darf; der Bezogene darf die Quittierung der geleisteten Teilzahlung auf dem Wechsel verlangen; sowie Geldstrafen, die gemäß Gerichtsverfügung auch in Teilbeträgen  geleistet werden dürfen (§ 42 StGB).

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Teilzahlung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Teilzahlung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/teilzahlung-50565 node50565 Teilzahlung node50436 Vorschuss node50436->node50565 node28401 Aufrechnung node50436->node28401 node36525 Geschäftsbesorgungsvertrag node50436->node36525 node31702 Aufwendungsersatz node50436->node31702 node27934 Anzahlung node27934->node50565 node47118 Vorsteuerabzug node27934->node47118 node49603 Umsatzsteuer node27934->node49603 node48447 Teilleistung node48447->node27934 node29757 a conto node29757->node50565 node53014 Gesamtfälligkeitsstellung bei Teilzahlungsdarlehen node53014->node50565 node29385 Darlehen node53014->node29385 node53201 Restschuld node53014->node53201 node31806 Abschlagszahlung node31806->node50565 node28474 Abschlagsdividende node31806->node28474
    Mindmap Teilzahlung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/teilzahlung-50565 node50565 Teilzahlung node50436 Vorschuss node50436->node50565 node27934 Anzahlung node27934->node50565 node29757 a conto node29757->node50565 node53014 Gesamtfälligkeitsstellung bei Teilzahlungsdarlehen node53014->node50565 node31806 Abschlagszahlung node31806->node50565

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete