Bauwich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Abstandsfläche; seitlicher Abstand eines Gebäudes von den Nachbargrenzen u.a. im Interesse des Brandschutzes und des Lichtbedarfs der Nachbarbauten. Der Bauwich wird im Einzelnen durch die landesrechtlich geregelten Bauordnungen festgelegt.
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