Black List Certificate
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bei Exporten nach Nahost ist teilweise ein Black List Certificate erforderlich, das oft vom Konsulat des Importlandes im Exportland beglaubigt werden muss und z.B. bescheinigt, dass das benutzte Schiff ein bestimmtes Alter nicht überschreitet (Sicherheitsaspekt) und die kontrahierte Reederei oder Versicherung nicht zu den Firmen zählen, die wegen ihrer Beziehungen zu Israel auf der „schwarzen Boykottliste” (Black List) der Arabischen Liga stehen.
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