CIF-Geschäft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Außenhandelsgeschäft, bei dem der Lieferant die Ware frei ausländischem Bestimmungshafen (CIF) anbietet. Er gewinnt damit Einfluss auf Verschiffung und Versicherung der Ware und kann daraus für sich und für die jeweilige nationale Seeschifffahrt und Versicherungswirtschaft Vorteile ziehen. Dem Käufer wird Arbeit und Risiko abgenommen, wodurch sich seine Importkalkulation vereinfacht.
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