Deutsche Flugsicherung GmbH
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ersetzte im Zuge der Neuorganisation der zivilen Flugsicherung die zum 31.12.1992 aufgelöste Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS). Einziger Gesellschafter ist der Bund. Die Deutsche Flugsicherung GmbH nimmt auch die Aufgaben der überörtlichen Flugsicherung für den militärischen Flugbetrieb im Frieden wahr. Auflösung der BFS und Privatisierung erfolgte durch das Zehnte Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes vom 23.7.1992 (BGBl. I 1370) Sitz in Langen (Hessen).