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Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    vom 10.5.2012 (BGBl. I 1070) m.spät.Änd. regelt eine Kennzeichnungspflicht für Produkte hinsichtlich von Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen sowie CO2-Emissionen. Die Kennzeichnungspflicht erstreckt sich auch auf Angaben in der Werbung. Ebenso sind verpflichtende Angaben über die Auswirkungen von Produkten auf den Verbrauch an Energie vom Gesetz erfasst. Produkte i.S.d. Gesetzes sind alle energieverbrauchsrelevanten Produkte, eingeschlossen Kraftfahrzeuge und Reifen. Einzelheiten kann das Bundesministerium für Wirtschaft mit Zustimmung des Bundesrates in Rechtsverordnungen regeln. Die nach Landesrecht zuständigen Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten. Zuwiderhandlungen sind nach § 15 des Gesetzes Ordnungswidrigkeiten.

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