Erbrechtgleichstellungsgesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Durch das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nicht ehelicher Kinder (ErbGleichG) vom 16.12.1997 (BGBl. I 2968, ber. 1998 I 524) wurde die erbrechtliche Ungleichbehandlung nicht ehelicher und ehelicher Kinder beseitigt. Bez. der vor dem 1.7.1998 geborenen nicht ehelichen Kinder bleibt es aus Gründen der Rechtssicherheit bei der bisherigen Rechtslage.
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