erfolgsunabhängige Vergütung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In außergerichtlichen Angelegenheiten können Rechtsanwalt und Mandant geringere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. Diese muss aber in angemessenem Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwaltes stehen (§ 4 RVG).
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