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Exoten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Wertpapiere (Aktien, Festverzinsliche, Investmentanteile) von Emittenten aus „exotischen Ländern” (z.B. Cayman Islands).

    2. Auch: Spekulative Werte, die nicht amtlich notiert und außerhalb des Freiverkehrs nach Börsenschluss gehandelt werden.

    3. Exotische Optionsscheine: Im Unterschied zu normalen (Plain-Vanilla-Optionsscheinen) solche mit bes. Ausstattung, bei der hohe Gewinne bei hohen Risiken erreicht werden können.

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