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Generalagent

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Generalvertreter. Agenturen mit bes. großen Versicherungsbeständen oder weiteren Untervermittlern. Häufig erhalten Generalagenten bes. Kompetenzen zuerkannt, z.B. Schadenregulierungskompetenzen.

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