Gütersteuern
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
sind in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen Steuern und ähnliche Abgaben, die pro Einheit einer gehandelten oder produzierten Ware oder Dienstleistung zu entrichten sind. Sie umfassen die nichtabziehbare Umsatzsteuer (Teil der Umsatzsteuer, der nicht im Rahmen des Vorsteuerabzugsverfahrens von der geschuldeten Umsatzsteuer abgezogen werden kann), Importabgaben (wie Zölle, Verbrauchsteuern und Abschöpfungsbeträge auf eingeführte Güter) und sonstige Gütersteuern (Verbrauchsteuern u.Ä.).
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