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Handelspapiere

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    sind von Bedeutung im Handelsverkehr. In den Einheitlichen Richtlinien für Inkassi (ERI; anwendbar seit 1.1.1979; Publikation Nr. 322 der Internationalen Handelskammer Paris) sind Handelspapiere definiert als Rechnungen, Verladedokumente, Dispositions- oder andere ähnliche Dokumente sowie weitere Dokumente, die keine Zahlungspapiere darstellen. Handelspapiere sind wichtige Dokumente im internationalen Handelsgeschäft.

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