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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
bestimmte Kennzeichnung der Beschaffenheit von Waren. Unter Strafandrohung vorgeschrieben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch i.d.F. vom 3.6.2013 (BGBl. I S. 1426). Ausgestaltung der Verpackung und die Bezeichnung von bestimmten Lebensmitteln sind festgelegt, um irrtümliche Vorstellung des Käufers über Menge und Beschaffenheit der zum Verkauf gestellten Lebensmittel auszuschließen (§ 11 LFBG).
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