Jahreswirtschaftsbericht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach dem Stabilitäts- und Wachstumsgesetz (StWG) ein von der Bundesregierung jährlich im Januar vorzulegender Bericht, in dem enthalten sein müssen:
(1) Stellungnahme zum Jahresgutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR);
(2) Jahresprojektion (Darlegung der für das laufende Jahr von der Bundesregierung angestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele), die sich der Mittel und der Form der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) bedienen soll, ggf. mit Alternativrechnung;
(3) Darlegung der für das laufende Jahr geplanten Wirtschafts- und Finanzpolitik. Diese muss anhand der im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz festgelegten wirtschaftspolitischne Ziele begründet werden.
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