Luftverkehrsverwaltung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Luftverkehrsverwaltung wird als Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind (Art. 87d GG).
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