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Luftverkehrsverwaltung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Luftverkehrsverwaltung wird als Bundesverwaltung geführt. Aufgaben der Flugsicherung können auch durch ausländische Flugsicherungsorganisationen wahrgenommen werden, die nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft zugelassen sind (Art. 87d GG).

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