Mietkauf
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des Leasings, bei dem Gebrauchsgüter (z.B. Kraftfahrzeuge, Schreibmaschinen) den Kunden zunächst mietweise überlassen werden und es den Kunden freigestellt wird, nach Ablauf des befristeten Mietvertrages:
(1) den Mietgegenstand käuflich zu erwerben, wobei die bisher geleisteten Mietzahlungen angerechnet werden;
(2) den Mietvertrag zu verlängern, wobei dann oftmals eine gegenüber dem ersten Mietzeitraum verringerte Mietzahlung vereinbart wird, bis der Gegenstand nach Ablauf einer bestimmten Zeit in das Eigentum des Mieters übergeht, ohne dass ein Restkaufpreis fällig wird;
(3) den Mietgegenstand zurückzugeben.
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