Nachhaltigkeitsrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Der Nachhaltigkeitsrat (Rat für Nachhaltige Entwicklung) ist ein von der Bundesregierung 2001 berufener Rat, der Beiträge für die Umsetzung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, konkrete Handlungsfelder und Projekte benennt und das öffentliche Interesse am Thema Nachhaltigkeit stärken soll. Er besteht aus 13 Personen des öffentlichen Lebens.