Notenmonopol
(weitergeleitet von Notenprivileg)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Notenprivileg; alleiniges Recht, die Währung eines Landes auszugeben.
Die Deutsche Bundesbank hat das ausschließliche Recht zur Ausgabe von Euro-Banknoten in Deutschland.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Europäische Zentralbank (EZB)
Geld
Geldmarkt
Geldpolitik
Geldtheorie
Inflation
Inflationsrate
Inflationstheorien
Kapitalmarkt
Kapitalmarktzins
Liquidität
Liquiditätsfalle
Mengentender
Mindestreserve
Preispolitik
Subprime-Krise
Unabhängigkeit der Zentralbank
Zentralbankgeld
Zinsen
Zwei-Säulen-Strategie
eingehend
Notenmonopol
ausgehend
eingehend
Notenmonopol
ausgehend