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Rechtsentscheid

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    zur Vereinheitlichung des Wohnraummietrechts eingeführtes Institut, mit dem bei divergierender Rechtsprechung ein Vorbescheid des übergeordneten Gerichts herbeigeführt werden konnte. Mit dem ZPO-Reformgesetz vom 27.7.2001 (BGBl. I 1887, 3138) ist der Rechtsentscheid ersatzlos entfallen (früher: § 541 ZPO). Das angestrebte Ziel wird heute durch die Zulassungsberufung oder die Zulassungsrevision erreicht.

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